Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Vorlage. Bitte vor dem Einsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen und an die tatsächlichen Vertragsverhältnisse anpassen lassen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen InstallIQ — einer Marke der GC Gruppe (nachfolgend „InstallIQ") — und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten ausschliesslich gegenüber Kunden, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abschliessen; Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten sind von diesen AGB nicht erfasst.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn InstallIQ ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote von InstallIQ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von InstallIQ oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
Anfragen über das Kontaktformular stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der Anbahnung eines Erstgesprächs.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. InstallIQ erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
InstallIQ ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST). Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist InstallIQ berechtigt, ab Eintritt des Verzugs einen Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Termin- und Fertigstellungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verlängern die Fristen angemessen.
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Ausführung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen — insbesondere Zugang zur Baustelle, erforderliche Genehmigungen sowie die vereinbarte Bereitstellung von Material und Anschlüssen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde hat das Werk nach Ablieferung zu prüfen; offene Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen (Art. 367 OR). Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Anzeige, gilt das Werk als genehmigt.
Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge behebt InstallIQ den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken fünf Jahre (Art. 371 OR).
InstallIQ haftet für Schäden aus rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; eine Wegbedingung dieser Haftung ist gemäss Art. 100 Abs. 1 OR ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben vorbehalten.
Gelieferte Waren und montierte Anlagenkomponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von InstallIQ, soweit dies rechtlich und technisch zulässig ist. Der Kunde ermächtigt InstallIQ, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Register an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz eintragen zu lassen.
Diese AGB und alle darauf beruhenden Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von InstallIQ.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ergänzend zu diesen AGB gilt unsere Datenschutzerklärung.
Stand: August 2026